Autofahren auf kroatischen Autobahnen

Die meisten Regeln gelten so in jedem EU-Land. Einige überraschen Urlauber, und manche, die Reiseführer immer wieder nennen, sind überholt. Jede Regel auf dieser Seite stammt aus dem Straßenverkehrssicherheitsgesetz, mit Angabe des Artikels.

Nach dem kroatischen Straßenverkehrssicherheitsgesetz (Zakon o sigurnosti prometa na cestama) in der Fassung bis Narodne novine 145/2024 und den auf seiner Grundlage erlassenen Vorschriften. Zuletzt geprüft am 3. Oktober 2026.

Tempolimits

Außerorts kostet eine Überschreitung um mehr als 10 km/h 60 €, um mehr als 30 km/h 260 € und um mehr als 50 km/h 660 bis 1.990 € (Artikel 54).

Wer die Autobahn benutzen darf

Nicht erlaubt sind Fahrzeuge, die nicht schneller als 60 km/h fahren können, sowie Fußgänger und Radfahrer (Artikel 139). Eine Mindestgeschwindigkeit in Zahlen gibt es nicht, aber wer langsamer als mit der Hälfte der zulässigen Höchstgeschwindigkeit fährt, muss die Warnblinkanlage einschalten (Artikel 51).

Fahrstreifen und Abstand

Die Rettungsgasse

Seit dem 30. Juli 2022 müssen Fahrer für Einsatzfahrzeuge eine Rettungsgasse bilden (Artikel 152). Bei zwei Fahrstreifen weichen die Fahrzeuge auf dem linken nach links aus, die auf dem rechten nach rechts; bei drei oder mehr Fahrstreifen weichen die Fahrzeuge ganz links nach links aus und alle anderen nach rechts. Das Gesetz knüpft die Pflicht an ein herannahendes Einsatzfahrzeug und nicht, wie in Österreich oder Deutschland, daran, dass der Verkehr ins Stocken gerät. Bußgeld: 60 €.

Licht

Abblendlicht oder Tagfahrlicht tagsüber vom 1. November bis 31. März, bei Motorrädern das ganze Jahr (Artikel 102). Abblendlicht in jedem Tunnel (Artikel 147): Auf der A1 sind die Tunnel Mala Kapela und Sveti Rok jeweils fast sechs Kilometer lang.

Winterausrüstung

Vom 15. November bis 15. April ist Winterausrüstung auf den meisten Autobahnen unabhängig vom Wetter Pflicht: auf der A1 von Zagreb bis Maslenica, auf der A2, A3, A4 und A6 sowie auf der A5 von Osijek bis Sredanci. Die A1 südlich von Maslenica, das Istrische Ypsilon und die A11 stehen nicht auf der Liste.

Für ein Fahrzeug bis 3.500 kg bedeutet das Winterreifen (mit M+S oder dem Schneeflockensymbol gekennzeichnet) an allen vier Rädern oder Sommerreifen mit mindestens 4 mm Profiltiefe und Schneeketten an Bord. Überall, wo Schnee oder Eis auf der Fahrbahn liegt, dürfen Fahrzeuge ohne Winterausrüstung und Lkw mit Anhänger nicht fahren (Artikel 193). Bußgeld: 130 €.

Alkohol und Handy

Die Grenze liegt für Fahrer von Pkw und Motorrädern bei 0,5 Promille (0,5 g/kg). 0,0 Promille gelten für Fahrer von Lkw und Bussen, für alle, die beruflich einen Pkw fahren, und für „junge Fahrer“, die das Gesetz als Fahrer unter 24 Jahren mit kroatischem Führerschein definiert (Artikel 2 und 199). Das Handy darf nur mit Freisprecheinrichtung benutzt werden (Artikel 196). Bußgeld: 130 €.

Bei einer Panne

Jedes Auto muss ein Warndreieck, einen Verbandkasten und eine Warnweste mitführen, dazu Ersatzlampen, sofern es nicht Xenon- oder LED-Licht hat. Die verbreiteten Behauptungen, die Warnweste müsse im Innenraum liegen oder es müsse eine für jeden Mitfahrer geben, stehen nicht in den Vorschriften.

Geisterfahrer

Warnen Radio oder Schilder vor einem Geisterfahrer, fahren Sie langsamer, bleiben Sie auf dem rechten Fahrstreifen, schalten Sie die Warnblinkanlage ein und fahren Sie am nächsten Rastplatz ab. Einen Geisterfahrer melden Sie der Polizei unter 192 oder über die 112.

Bei starkem Wind werden Teile der A1 und der A6 gesperrt: siehe wann die Bora die Autobahn sperrt. Was jedes Fahrzeug zahlt, steht unter Fahrzeugkategorien.

Quellen

Dies ist eine Zusammenfassung für Autofahrer, keine Rechtsberatung. Wo sie vom Gesetz abweicht, gilt das Gesetz.