Autofahren auf kroatischen Autobahnen
Die meisten Regeln gelten so in jedem EU-Land. Einige überraschen Urlauber, und manche, die Reiseführer immer wieder nennen, sind überholt. Jede Regel auf dieser Seite stammt aus dem Straßenverkehrssicherheitsgesetz, mit Angabe des Artikels.
Nach dem kroatischen Straßenverkehrssicherheitsgesetz (Zakon o sigurnosti prometa na cestama) in der Fassung bis Narodne novine 145/2024 und den auf seiner Grundlage erlassenen Vorschriften. Zuletzt geprüft am 3. Oktober 2026.
Tempolimits
- 130 km/h auf Autobahnen, 110 auf Schnellstraßen, 90 auf anderen Straßen außerorts und 50 innerorts, sofern Schilder nichts anderes anzeigen (Artikel 53 und 54).
- Busse 100 km/h auf der Autobahn. Fahrzeuge über 3.500 kg und jedes Fahrzeug, das einen Anhänger ohne eigene Bremsen zieht, 90 (Artikel 55).
- Ein Pkw mit gebremstem Wohnwagen oder Anhänger hat im Gesetz kein eigenes, niedrigeres Tempolimit: Es gelten die allgemeinen Tempolimits. Viele Ratgeber behaupten noch immer etwas anderes.
- Junge Fahrer haben ebenfalls kein niedrigeres Limit. Die Vorschriften, die sie früher auf Autobahnen auf 120 km/h beschränkten, wurden im November 2017 aufgehoben.
Außerorts kostet eine Überschreitung um mehr als 10 km/h 60 €, um mehr als 30 km/h 260 € und um mehr als 50 km/h 660 bis 1.990 € (Artikel 54).
Wer die Autobahn benutzen darf
Nicht erlaubt sind Fahrzeuge, die nicht schneller als 60 km/h fahren können, sowie Fußgänger und Radfahrer (Artikel 139). Eine Mindestgeschwindigkeit in Zahlen gibt es nicht, aber wer langsamer als mit der Hälfte der zulässigen Höchstgeschwindigkeit fährt, muss die Warnblinkanlage einschalten (Artikel 51).
Fahrstreifen und Abstand
- Fahren Sie auf dem rechten Fahrstreifen, außer bei dichtem Verkehr, und überholen Sie nur links. Überholen auf dem Standstreifen, Slalomfahren und Drängeln sind verboten; halten Sie mindestens zwei Sekunden Abstand zum Vorausfahrenden (Artikel 142). Bußgeld: 260 €.
- Auf Autobahnen mit drei oder mehr Fahrstreifen dürfen Lkw über 3.500 kg und alle Fahrzeugkombinationen von mehr als 7 m Länge, also auch die meisten Wohnwagengespanne, nur die beiden rechten Fahrstreifen benutzen (Artikel 143).
- Kein Halten außerhalb gekennzeichneter Stellen, kein Wenden und kein Rückwärtsfahren (Artikel 140).
- Höchstens ein Anhänger. Ein abnehmbarer Kugelkopf der Anhängerkupplung muss abgenommen werden, wenn Sie keinen Anhänger ziehen (Artikel 90).
Die Rettungsgasse
Seit dem 30. Juli 2022 müssen Fahrer für Einsatzfahrzeuge eine Rettungsgasse bilden (Artikel 152). Bei zwei Fahrstreifen weichen die Fahrzeuge auf dem linken nach links aus, die auf dem rechten nach rechts; bei drei oder mehr Fahrstreifen weichen die Fahrzeuge ganz links nach links aus und alle anderen nach rechts. Das Gesetz knüpft die Pflicht an ein herannahendes Einsatzfahrzeug und nicht, wie in Österreich oder Deutschland, daran, dass der Verkehr ins Stocken gerät. Bußgeld: 60 €.
Licht
Abblendlicht oder Tagfahrlicht tagsüber vom 1. November bis 31. März, bei Motorrädern das ganze Jahr (Artikel 102). Abblendlicht in jedem Tunnel (Artikel 147): Auf der A1 sind die Tunnel Mala Kapela und Sveti Rok jeweils fast sechs Kilometer lang.
Winterausrüstung
Vom 15. November bis 15. April ist Winterausrüstung auf den meisten Autobahnen unabhängig vom Wetter Pflicht: auf der A1 von Zagreb bis Maslenica, auf der A2, A3, A4 und A6 sowie auf der A5 von Osijek bis Sredanci. Die A1 südlich von Maslenica, das Istrische Ypsilon und die A11 stehen nicht auf der Liste.
Für ein Fahrzeug bis 3.500 kg bedeutet das Winterreifen (mit M+S oder dem Schneeflockensymbol gekennzeichnet) an allen vier Rädern oder Sommerreifen mit mindestens 4 mm Profiltiefe und Schneeketten an Bord. Überall, wo Schnee oder Eis auf der Fahrbahn liegt, dürfen Fahrzeuge ohne Winterausrüstung und Lkw mit Anhänger nicht fahren (Artikel 193). Bußgeld: 130 €.
Alkohol und Handy
Die Grenze liegt für Fahrer von Pkw und Motorrädern bei 0,5 Promille (0,5 g/kg). 0,0 Promille gelten für Fahrer von Lkw und Bussen, für alle, die beruflich einen Pkw fahren, und für „junge Fahrer“, die das Gesetz als Fahrer unter 24 Jahren mit kroatischem Führerschein definiert (Artikel 2 und 199). Das Handy darf nur mit Freisprecheinrichtung benutzt werden (Artikel 196). Bußgeld: 130 €.
Bei einer Panne
- Fahren Sie auf den Standstreifen und schalten Sie die Warnblinkanlage ein (Artikel 140).
- Ziehen Sie die Warnweste an, bevor Sie aussteigen (Artikel 79), und stellen Sie das Warndreieck mindestens 100 m hinter dem Auto auf (Artikel 87).
- Warten Sie an einem sicheren Ort außerhalb des Autos auf Hilfe: So rät es HAC.
- SOS-Notrufsäulen stehen alle 2 km und verbinden mit der Verkehrsleitzentrale von HAC. Oder wählen Sie die 112.
- Der Streckendienst von HAC lässt das Auto abschleppen, durch den Vertragspartner von HAC für diesen Abschnitt oder durch einen Dienst, den Sie selbst rufen, etwa die Pannenhilfe von HAK unter 1987 (+385 1 1987 aus ausländischen Netzen). Das Abschleppen bezahlt der Fahrer.
Jedes Auto muss ein Warndreieck, einen Verbandkasten und eine Warnweste mitführen, dazu Ersatzlampen, sofern es nicht Xenon- oder LED-Licht hat. Die verbreiteten Behauptungen, die Warnweste müsse im Innenraum liegen oder es müsse eine für jeden Mitfahrer geben, stehen nicht in den Vorschriften.
Geisterfahrer
Warnen Radio oder Schilder vor einem Geisterfahrer, fahren Sie langsamer, bleiben Sie auf dem rechten Fahrstreifen, schalten Sie die Warnblinkanlage ein und fahren Sie am nächsten Rastplatz ab. Einen Geisterfahrer melden Sie der Polizei unter 192 oder über die 112.
Bei starkem Wind werden Teile der A1 und der A6 gesperrt: siehe wann die Bora die Autobahn sperrt. Was jedes Fahrzeug zahlt, steht unter Fahrzeugkategorien.
Quellen
- Straßenverkehrssicherheitsgesetz (auf Kroatisch), konsolidierte Fassung bis Narodne novine 145/2024.
- Narodne novine 108/2017: die Aufhebung der Tempolimits für junge Fahrer (Artikel 221).
- Innenministerium: die Rettungsgasse, ab 30. Juli 2022.
- Beschluss über die Pflicht zur Winterausrüstung (Narodne novine 121/2020, 143/2023, 36/2025) und die Verordnung über die technischen Anforderungen an Fahrzeuge: Winterreifen, Warnweste, Warndreieck, Verbandkasten und Ersatzlampen.
- HAC: Tipps für sicheres Fahren und Hilfe auf der Straße (auf Kroatisch); HAK.
Dies ist eine Zusammenfassung für Autofahrer, keine Rechtsberatung. Wo sie vom Gesetz abweicht, gilt das Gesetz.